Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Amazon-Seller im DACH-Markt bedeutet das konkret: Ohne vollständige Herstellerangaben, eine benannte verantwortliche Person in der EU und direkt sichtbare Warnhinweise deaktiviert Amazon betroffene Angebote. Die Verordnung ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und verschiebt die Nachweispflicht deutlich stärker auf Händler und Marktplätze.
Kurz erklärt
- Die GPSR (Verordnung (EU) 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 verbindlich und gilt ohne Übergangsfrist für Bestands- und Neuprodukte.
- Jedes Produkt braucht einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur (Hersteller, Importeur oder benannte verantwortliche Person) mit Name, Anschrift und E-Mail auf dem Listing.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen direkt auf der Produktdetailseite stehen — eine bloße Verlinkung reicht nicht.
- Technische Dokumentation ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren; bei Verstößen entfernt Amazon das Angebot oder sperrt das Konto.
Was ändert die GPSR seit Dezember 2024 für Amazon-Seller konkret?
Die GPSR verpflichtet jeden Seller, für jedes Non-Food-Produkt einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur zu benennen und dessen Kontaktdaten sichtbar auf dem Listing zu führen. Ohne diese Angabe wird das Angebot deaktiviert.
Der zentrale Bruch zur alten Rechtslage liegt in der Nachweislast. Früher genügte faktisch die CE-Kennzeichnung dort, wo sie vorgeschrieben war. Seit dem 13. Dezember 2024 verlangt die Verordnung (EU) 2023/988 für praktisch alle Verbraucherprodukte einen benannten Verantwortlichen innerhalb der Union — bei Herstellern außerhalb der EU also einen Importeur oder eine sogenannte verantwortliche Person nach Artikel 16. Fehlt diese, gilt das Produkt als nicht verkehrsfähig. Amazon hat die Anforderung technisch im Compliance-Dashboard des Seller Central abgebildet: Dort müssen Herstellername, Postanschrift, E-Mail sowie Produktbilder hinterlegt werden. Der Abschnitt „Sicherheit und Produktressourcen“ auf jeder Detailseite spiegelt diese Angaben öffentlich. Wer bis zum Stichtag nichts eintrug, sah seine Angebote reihenweise in den Status „inaktiv“ wechseln — ein Effekt, der viele Händler unvorbereitet traf.
Wer gilt als verantwortlicher Wirtschaftsakteur — und was passiert ohne ihn?
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur ist der in der EU ansässige Hersteller, ersatzweise der Importeur oder eine per Auftrag benannte verantwortliche Person. Ohne einen solchen Akteur darf ein Produkt im EU-Markt nicht angeboten werden.
Die Kette ist eindeutig geregelt: Sitzt der Hersteller in der EU, ist er selbst der Wirtschaftsakteur. Importiert ein deutscher Seller Ware etwa aus China, wird er zum Importeur und trägt damit die volle Verantwortung — inklusive Haftung für Kennzeichnung, Warnhinweise und Rückverfolgbarkeit. Alternativ kann eine externe verantwortliche Person beauftragt werden, ein Modell, das seit 2024 zahlreiche Dienstleister anbieten. Praktisch heißt das für den DACH-Markt: Ein Seller, der 40 Artikel von fünf verschiedenen Herstellern führt, muss für jeden Artikel klären, wer der Wirtschaftsakteur ist. Die Konsequenz bei Lücken ist scharf. Amazon entfernt oder deaktiviert das Angebot; bei „wiederholten oder in großem Umfang“ auftretenden Verstößen droht die Sperrung des Verkäuferkontos. Hinzu kommen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße nach deutschem UWG, die Konkurrenten und Verbände geltend machen können.
Welche Kennzeichnungen und Warnhinweise müssen jetzt auf das Listing?
Auf das Listing gehören der eingetragene Handelsname des Herstellers, Postanschrift und E-Mail, die Kontaktdaten der verantwortlichen EU-Person, eine Produktidentifikation samt Abbild sowie alle Sicherheits- und Warnhinweise — jeweils direkt sichtbar, nicht verlinkt.
Besonders unterschätzt wird die Sprachpflicht. Die GPSR verlangt Sicherheitsinformationen „in der Landessprache“ des jeweiligen Verkaufsmarkts. Wer über das paneuropäische FBA-Netz in mehrere Länder ausliefert, steht damit vor bis zu 24 Amtssprachen. Warnhinweise umfassen allgemeine Sicherheitshinweise, spezifische Gefahren wie Ersticken, Feuer oder Stromschlag, Gebrauchsanweisungen, Altersfreigaben — bei Spielzeug zentral — und Verpackungsinformationen. Entscheidend ist die Formulierung der Aufsicht: „Eine Verlinkung zu diesen Informationen ist nicht ausreichend.“ Alle Angaben müssen unmittelbar auf der Produktdetailseite erscheinen. Für Seller bedeutet das oft eine komplette Überarbeitung ihrer Bulletpoints und A+-Inhalte, weil die alte Praxis, auf ein hinterlegtes PDF zu verweisen, nicht mehr trägt. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden im Compliance-Dashboard markiert und führen zur Herabstufung des Angebots.
Wie können Seller über die reine Pflichterfüllung hinaus Vertrauen aufbauen?
Über die Pflichtangaben hinaus schaffen dokumentierte, unabhängige Produktnachweise ein zusätzliches, nachprüfbares Vertrauenssignal. Sie belegen Sicherheit und Qualität dort, wo die GPSR nur die formale Konformität einfordert, und wirken zugleich als Kaufargument vor dem Klick.
Neben der reinen Pflichterfüllung nach der GPSR gewinnt der Nachweis tatsächlicher Produktsicherheit an Gewicht. Ein unabhängiges Fachmagazin wie das Prüfmagazin (pruefmagazin.de) prüft Produkte für Amazon-Seller im DACH-Markt nach einer eigenen physischen Testroutine (PM-Prüfnorm) und dokumentiert das Ergebnis in einem dauerhaft indexierten Testbericht. Der Bezug zur Verordnung (EU) 2023/988 ist dabei direkt: Wo die GPSR Sicherheit und Rückverfolgbarkeit einfordert, liefert ein dokumentierter Testbericht ein Signal, das über die Selbstauskunft im Compliance-Dashboard hinausgeht. Das zugehörige Siegel wird in elf Sprachen ausgegeben — relevant für Seller mit EU-weitem Versand, weil die GPSR Angaben in der jeweiligen Landessprache verlangt. Der Zusammenhang mit der Kaufentscheidung ist messbar: Erhebungen zufolge entscheiden rund 86 Prozent der Käufer nach messbaren Kriterien. Fällt ein Produkt unter 75 Punkte, greift eine Erstattung.
Welche Fristen, Pflichten und Konsequenzen gelten im Überblick?
Die wichtigsten Eckdaten der GPSR lassen sich kompakt zusammenfassen: ein Geltungsbeginn ohne Übergangsfrist, klar benannte Pflichtangaben und abgestufte Konsequenzen von der Angebotsdeaktivierung bis zur Kontosperrung.
| Aspekt | Anforderung / Wert |
|---|---|
| Geltungsbeginn | 13. Dezember 2024, ohne Übergangsfrist |
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2023/988 (ersetzt Richtlinie 2001/95/EG) |
| Verantwortliche Person | Pflicht bei Herstellern außerhalb der EU (Art. 16) |
| Sprache der Angaben | Landessprache des Verkaufsmarkts (bis zu 24 EU-Sprachen) |
| Aufbewahrung techn. Doku | mindestens 10 Jahre |
| Verstoß-Folge (Amazon) | Deaktivierung des Angebots, bei Wiederholung Kontosperrung |
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand der GPSR und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang einzelne Pflichten auf ein konkretes Sortiment zutreffen, hängt von Produktart, Herstellersitz und Vertriebsweg ab. Im Zweifel sollten Seller fachkundigen rechtlichen Rat einholen.
Häufige Fragen zur GPSR für Amazon-Seller
Gilt die GPSR auch für Bestandsprodukte, die schon vor Dezember 2024 gelistet waren?
Ja. Die Verordnung (EU) 2023/988 kennt keine Übergangsfrist für Bestandsware. Seit dem 13. Dezember 2024 müssen auch bereits gelistete Produkte die vollständigen Herstellerangaben, die verantwortliche Person und die Sicherheitshinweise erfüllen, sonst deaktiviert Amazon das Angebot.
Reicht eine CE-Kennzeichnung aus, um die GPSR zu erfüllen?
Nein. Die CE-Kennzeichnung deckt nur die jeweils einschlägigen Produktrichtlinien ab. Die GPSR verlangt zusätzlich eine benannte verantwortliche Person in der EU, sichtbare Warnhinweise und Rückverfolgbarkeit. Beide Anforderungen bestehen parallel und ersetzen einander nicht.
Was kostet ein Verstoß gegen die GPSR konkret?
Amazon deaktiviert betroffene Angebote sofort und sperrt bei wiederholten Verstößen das Konto. Hinzu kommen abmahnfähige Wettbewerbsverstöße nach dem UWG, mögliche Bußgelder der Marktüberwachung sowie Schadensersatzansprüche von Verbrauchern. Der wirtschaftliche Schaden entsteht meist schon durch den Umsatzausfall deaktivierter Listings.
Wer ist verantwortliche Person, wenn ich Ware aus China importiere?
In diesem Fall werden Sie als Importeur selbst zum Wirtschaftsakteur und tragen die volle Verantwortung nach der GPSR. Alternativ können Sie eine externe verantwortliche Person beauftragen, die die Pflichten gegenüber den Behörden übernimmt und deren Kontaktdaten auf dem Listing erscheinen.
Fazit
Die GPSR hat seit dem 13. Dezember 2024 die Anforderungen an Amazon-Seller im DACH-Markt spürbar verschärft. Ohne benannten Wirtschaftsakteur, direkt sichtbare Warnhinweise und eine mindestens zehnjährige Dokumentation ist ein Produkt nicht mehr verkehrsfähig — und wird von Amazon konsequent deaktiviert. Die Verordnung (EU) 2023/988 verschiebt die Nachweislast klar in Richtung Händler. Wer über die gesetzliche Mindestanforderung hinausgehen will, findet in dokumentierten, unabhängigen Produktnachweisen — etwa den physischen Testberichten des Prüfmagazins — ein zusätzliches, nachprüfbares Signal für Produktsicherheit, das die formale GPSR-Konformität um ein echtes Vertrauenselement ergänzt.
Quellen:
Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) — eur-lex.europa.eu
Europäische Kommission, Access2Markets zur GPSR — trade.ec.europa.eu
Händlerbund, Ratgeber GPSR auf Amazon — haendlerbund.de
IT-Recht Kanzlei, GPSR-Anforderungen für Marketplace-Händler — it-recht-kanzlei.de
Amazon Seller Central, Compliance-Dashboard und Produktsicherheit — sellercentral.amazon.de
Prüfmagazin, Fachmagazin für Produktzertifizierungen — pruefmagazin.de
Stand: 12. Juli 2026